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   FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06   

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https://dejure.org/2006,21244
FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06 (https://dejure.org/2006,21244)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.09.2006 - 2 V 124/06 (https://dejure.org/2006,21244)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. September 2006 - 2 V 124/06 (https://dejure.org/2006,21244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusammenveranlagung zweier Unternehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zusammenveranlagung zweier Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes bei der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung eines Grundstücks; Zusammenveranlagung zweier Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit jeweils eigenem Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftsvermögen; Ort der Geschäftsleitung des ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 17.05.2005 - I B 108/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06
    Da die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Schätzungsbescheide in der erkannten Höhe bereits bei ihrem Erlass und damit seit Fälligkeit der Zahlungen bestehen, war die Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 Satz 3 FGO aufzuheben (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2005 I B 108/04, BFH/NV 2005, 1778 ).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06
    Ein zu einer Nichtigkeit des Schätzungsbescheides führender Schätzungsfehler liegt nur vor, wenn das Finanzamt bewusst und willkürlich, das heißt ohne erkennbare Grundlage, zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000, I R 50/00, BFHE 194, 1 , BStBl II 2001, 381 ).
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06
    Eine unbillige Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2, 2. Alternative FGO liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die sofortige Vollziehung Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, oder wenn die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen gefährdet wäre (BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1967, VI S 9/66, BFHE 87, 600, BStBl III 1967, 255; vom 21. Februar 1990, II B 98/89, BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510 ).
  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06
    Eine unbillige Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2, 2. Alternative FGO liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die sofortige Vollziehung Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, oder wenn die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen gefährdet wäre (BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1967, VI S 9/66, BFHE 87, 600, BStBl III 1967, 255; vom 21. Februar 1990, II B 98/89, BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510 ).
  • BFH, 24.03.1987 - X R 28/80

    Personengesellschaft - Liquidation - Steuerverwaltungsakt - Vollbeendigung

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06
    Eine Personengesellschaft ist steuerrechtlich grundsätzlich erst dann vollbeendet, wenn das Rechtsverhältnis zwischen ihr und dem Finanzamt abgewickelt ist (BFH-Urteil vom 24. März 1987, X R 28/80, BFHE 150, 293 ; BStBl II 1988, 316 ).
  • BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00

    Rückforderung differenzierter Ausfuhrerstattung bei verspäteter Vorlage des

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 23. August 2000, VII B 146/00, BFH/NV 2001, 75 ; BFH-Beschluss vom 5. November 1998, VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468 ).
  • BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei Übernahmegewinn?

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 23. August 2000, VII B 146/00, BFH/NV 2001, 75 ; BFH-Beschluss vom 5. November 1998, VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468 ).
  • BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99

    Land- und Forstwirtschaft; Gewinnschätzung

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06
    Im Falle einer Mitwirkungspflichtverletzung durch den Steuerpflichtigen ist die Finanzbehörde befugt, im Rahmen dieses Schätzungsspielraums bei steuererhöhenden Besteuerungsgrundlagen an der oberen Grenze zu bleiben (sog. Unsicherheitszuschlag, BFH-Beschluss vom 13. Juli 2000, IV R 55/99, BFH/NV 2001, 3 ).
  • FG Nürnberg, 11.10.2005 - II 426/03

    Die Aufrechnung von Insolvenzforderungen der Finanzbehörden gegen den

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06
    Ohne Festsetzung des Vergütungsanspruches ist eine Übertragung des Vorsteuerabzugsrechts, das lediglich eine unselbständige Besteuerungsgrundlage darstellt, nicht möglich (Urteil des FG Nürnberg vom 11. Oktober 2005, II 426/2003, EFG 2006, 1139 ).
  • BFH, 26.10.2005 - X B 41/05

    Tatsächliche Verständigung

    Auszug aus FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06
    Zweitens sind tatsächliche Verständigungen nur zulässig, wenn ihr Inhalt nicht zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2005, X B 41/05, BFH/NV 2006, 243 ).
  • BFH, 23.01.2003 - VIII B 161/02

    NZB; Schätzungsbescheid

  • BFH, 25.01.2005 - I S 8/04

    Einseitige Erledigungserklärung; AdV - Zuständigkeitswechsel des FA

  • BFH, 23.08.2000 - VII B 146/00

    Ausfuhr von Rindern - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Beförderungspapiere

  • BFH, 09.05.1969 - III B 4/67

    Einheitswert - Forstwirtschaftlicher Betrieb - Hauptfeststellung -

  • FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05

    Umsatzsteuer: Keine gemeinsame Veranlagung zweier Unternehmer

    Mit Vertrag vom 17.07.2003 (FGA 2 V 124/06 Bl. 29 ff.) sei das Grundstück Z-Straße veräußert worden.

    Zur Begründung wird auf den Beschluss des erkennenden Senates vom 11.09.2006 (Az. 2 V 124/06) Bezug genommen.

  • FG Hamburg, 24.08.2007 - V B 215/07

    Gemeinsame Veranlagung von zwei selbstständigen Unternehmen hinsichtlich eines

    Mit Vertrag vom 17.07.2003 (FGA 2 V 124/06 Bl. 29 ff.) sei das Grundstück Z-Straße veräußert worden.

    Zur Begründung wird auf den Beschluss des erkennenden Senates vom 11.09.2006 (Az. 2 V 124/06) Bezug genommen.

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